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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gamema.de
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Gamema.de, Veilchenweg 20, 17033 Neubrandenburg (nachfolgend: Gamema).
Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Gamema und natürlichen und juristischen Personen, die den Dienst von Gamema nutzen (nachfolgend: Mitglieder).
§1 Plattform
Gamema bietet mit der Gamema-Plattform eine elektronische Tauschbörse an, die Mitgliedern die Möglichkeit gibt, über das Internet selbstständig Medienprodukte, zur Zeit Computer- und Konsolenspiele, sofern dies nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Vertragsbedingungen verstößt. Die Erfüllung dieser über die Gamema-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern.
§2 Vertragsschluss
(1) Die Nutzung der Teledienste der Gamema-Website setzt den Abschluss eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Nutzungsvertrages zwischen Gamema und natürlichen oder juristischen Personen voraus, die Teledienste von Gamema nutzen möchten (siehe dazu Absatz 3). (2) Voraussetzung für die Nutzung der Gamema-Plattform ist ferner die Zustimmung zu diesen Vertragsbedingungen, die am 07.03.2007 in Kraft treten und auch dann Anwendung finden, wenn Mitglieder die Gamema-Plattform oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, wenn diese Websites den Zugang zur Gamema-Plattform vollständig oder ausschnittweise ermöglichen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn Gamema sie schriftlich bestätigt. (3) Der Nutzungsvertrag kommt zustande, sobald Gamema eine natürliche oder juristische Person auf deren Antrag hin als Mitglied zulässt. Hierzu sind die von Gamema abgefragten Daten wie Vor- und Nachname, aktuelle Adresse (kein Postfach), Telefonnummer(n), gültige E-Mail-Adresse sowie Geburtsdatum vollständig und wahrheitsgemäß in das Antragsformular auf der Gamema-Website einzutragen. Juristische Personen haben neben ihren Unternehmensdaten eine vertretungsberechtigte natürliche Person als Ansprechpartner zu benennen. Vor Absendung des Antrages auf Mitgliedschaft ist die ausdrückliche Zustimmung zu diesen Vertragsbedingungen sowie die Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten gemäß der Gamema-Datenschutzerklärung durch Bestätigung in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Antragsformular zu erklären. Die Absendung des Zulassungsantrages gilt als Bestätigung dafür, dass der Antragsteller diese Vertragsbedingungen aufmerksam gelesen hat und mit ihnen vollinhaltlich einverstanden ist. (4) Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Eine Anmeldung durch Dritte, insbesondere Dritte, die Anmeldungen einzelner Personen gewerbsmäßig bei verschiedenen Telediensteanbietern vornehmen (Anmeldedienste bzw. Eintragsservices), ist nicht gestattet. (5) Die Annahme des Zulassungsantrages durch Gamema erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Gamema-Plattform besteht nicht. (6) Die Zulassung ist juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen mit dauerhaftem Sitz bzw. Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Es werden nur einzelne Personen als Mitglied zugelassen (keine Ehepaare, Familien etc.). (7) Treten nach der Zulassung Änderungen der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, diese unverzüglich zu ändern. Dies geschieht in den "Einstellungen", dort durch Klicken auf "Ändern" im Bereich der "Persönlichen Daten". (8) Wurde eine natürliche oder juristische Person von Gamema als Mitglied zugelassen, darf sie für die Dauer ihrer Mitgliedschaft keine weiteren Anträge auf Zulassung als Gamema-Mitglied, etwa unter Angabe anderer bzw. abgeänderter personenbezogener Daten, stellen. (9) Ein Gamema-Mitglied kann seine Mitgliedschaft nicht auf Dritte übertragen.
§3 Widerruf und Kündigung
(1) Das Mitglied kann seine Zustimmung zu diesen Vertragsbedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe des Zulassungsantrages widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich gegenüber Gamema zu erfolgen und ist per E-Mail an support@gamema.de zu senden. Der Widerruf gilt gleichzeitig als Widerruf des Zulassungsantrags des betreffenden Mitglieds. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist das Mitglied deshalb weder an den Nutzungsvertrag noch an seine Zustimmungserklärung zu diesen Vertragsbedingungen gebunden. Bereits abgeschlossene Tauschverträge sind jedoch auch bei rechtzeitig erfolgtem Widerruf abzuwickeln. (2) Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Die schriftliche Kündigungserklärung hat per E-Mail an support@gamema.de zu erfolgen. Vor der Kündigung abgeschlossene Tauschverträge sind zu erfüllen. Gamema kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
§4 Gegenstand und Umfang des Nutzungsrechts
(1) Jedes Mitglied ist berechtigt, die Gamema-Plattform nach Maßgabe dieser Bestimmungen zu nutzen. Die Nutzung der Gamema-Plattform oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von Gamema an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der im Rahmen der Zulassung gemachten Angaben, Häufigkeit von Unregelmäßigkeiten bzw. Beschwerden im Zusammenhang mit der Durchführung von Tauschgeschäften oder dem Zahlungsverhalten gegenüber Gamema. (2) Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der Gamema-Plattform und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Gamema beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Gamema berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen. § 15 dieser Vertragsbedingungen bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. (3) Gamema behält sich das Recht vor, sein Dienstleistungsangebot sowie die zu der Gamema-Plattform gehörenden Benutzeroberflächen auch in inhaltlicher Hinsicht jederzeit zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Gamema zumutbar ist.
§5 Leistungen von Gamema
Die Leistungen von Gamema bestehen im Einzelnen aus: a) der Bereitstellung der Gamema-Plattform für Mitglieder, b) der Ermöglichung des Abschlusses von Tauschverträgen über Medienprodukte, c) der Erfassung der angebotenen Medienprodukte, d) der Einrichtung und Aktualisierung von "Credits"-Punktekonten für die einzelnen Mitglieder, e) der Einrichtung und Aktualisierung von monetären Konten für die einzelnen Mitglieder, f) der Gutschreibung von Credits in halber Wert
§6.1 Vergütung Free Account (Freie Mitgliedschaft)
(1) Die Zulassung als Mitglied ist kostenlos. (2) Für das Einstellen von Medienprodukten sowie für jeden Tauschvorgang fällt zugunsten von Gamema eine Provision an, deren Höhe sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung richtet. Für das Einstellen, hat der Anbieter, für die Bestellung hat der Tauschpartner die Provision zu begleichen. (3) Die Provisionen sind sofort zur Zahlung fällig und werden per monetärem Guthaben beglichen. (4) Gamema erstellt über alle Kontobewegungen eine Liste, die das jeweilige Mitglied auf der Gamema-Website abrufen kann. (5) Dem Mitglied wird die von ihm zu entrichtende Provision auf Antrag gutgeschrieben, wenn sein Vertragspartner den über die Gamema-Website geschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt.
§6.2 Vergütung Premium Account (Premium Mitgliedschaft)
(1) Die Zulassung als Mitglied, das Einstellen von Medienprodukten sowie das Bestellen von Medienprodukten ist für Premium-Kunden kostenlos. Dafür hat das Mitglied, monatlich, vom Tage der 1. Premium Beantragung ausgehend, eine Gebühr deren Höhe sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung richtet, zu begleichen. (2) Die Provisionen sind sofort bei Beantragung der Premium Mitgliedschaft vom monetären Guthaben zu begleichen. (3) Gamema erstellt über alle Kontobewegungen eine Liste, die das jeweilige Mitglied auf der Gamema-Website abrufen kann.
§7 Verbotene Medienprodukte
(1) Es ist verboten, Medienprodukte zum Tausch anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die guten Sitten oder diese Vertragsbestimmungen verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Medienprodukte nicht zum Tausch angeboten werden:- Medienprodukte, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb (Verbreitung), Urheber- und Leistungschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (insbesondere Marken und andere Kennzeichenrechte) sowie sonstige Rechte Dritter (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen würde. Hierunter fallen insbesondere sogenannte "Raubkopien", aber auch Kopien, die legal für den privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt wurden (z.B. Kopien von CD auf CD, aus dem Radio, aus dem Internet), es sei denn, die Urheber- und Leistungsschutzberechtigten haben zugestimmt. Gleiches gilt für Promotion- und Rezensionsexemplare, die als solche gekennzeichnet sind.- Dem Mitglied muss die Übertragung des Eigentums an den von ihm zum Tausch angebotenen Medienprodukte möglich sein.- Medienprodukte, die in einem Staat erworben wurden, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) ist.- Medienprodukte, die zu den "Unzulässigen Angeboten" im Sinne von § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zählen (die u.a. Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen darstellen, den Krieg verherrlichen, die Menschenwürde verletzen, Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen oder pornografischer Natur sind). Desweiteren ist es verboten, Medienprodukte die keine Jugendfreigabe beitzen, anzubieten. (2) Gamema behält sich vor, Angebote zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht oder diese Vertragsbestimmungen verstoßen. Ferner kann Gamema bei Verstößen der vorgenannten Art Sanktionen nach § 10 dieser Vertragsbestimmungen gegen das Mitglied verhängen.
§8 Bewertung von Medienprodukten mittels "Credits"
(1) Die auf der Gamema-Plattform angebotenen Medienprodukte werden von Gamema nach eigenem Ermessen in verschiedene Wertigkeitsklassen eingeteilt. Die Bewertung erfolgt mittels sogenannter "Credits". Ist ein Mitglied mit der von Gamema vorgenommenen Bewertung seines zum Tausch angebotenen Medienproduktes nicht einverstanden, bietet es das Medienprodukt nicht zum Tausch an.(2) Möchte ein Mitglied ein Medienprodukt auf der Gamema-Plattform zum Tausch anbieten, nutzt es die Formulare unter "MyGamema" -> "Artikel Anbieten" -> "Einstellen". Ist der gemeinte Titel nicht in unserer Datenbank vorhanden, kann das Mitglied mit Hilfe von EAN Nummer oder sonstigen Angaben zum Produkt, einen "Manuellen Eintrag" vornehmen. Folgend wird Gamema das Medienprodukt in die Datenbank aufnehmen und dem Mitglied die Möglichkeit geben, dieses zum Tausch anzubieten. Es dürfen nur unbeschädigte, lesbare Medienprodukte samt zugehöriger Hülle (Case) angeboten werden. Sollten, nicht zwingend zur Funktionalität, Beschädigungen am Medienprodukt (oder Zubehör) vorhanden sein, müssen diese beim Anbieten lückenlos im Feld "Ergänzende Angaben" aufgezählt werden. (3) Verstößt ein Mitglied gegen die Bestimmungen in Absatz 2 kann Gamema Sanktionen nach § 10 dieser Vertragsbestimmungen gegen das Mitglied verhängen.
§9 Allgemeine Grundsätze, Pflichten des Mitgliedes
(1) Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der Gamema-Website sowie der Dienstleistungen von Gamema die geltenden Gesetze zu befolgen. (2) Gamema macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu eigen. (3) Das Mitglied wird Gamema von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen Gamema wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Mitglied eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen. Das Mitglied übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von Gamema einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. (4) Der Anbieter eines Medienproduktes muss deren Eigentümer und in der Lage sein, das eingetauschte Medienprodukt seinem Tauschpartner unverzüglich nach Abschluss des Tauschvertrages zusenden und übereignen zu können. Dasselbe Medienprodukt darf nicht mehrfach zum Tausch angeboten werden. (5) Es ist Mitgliedern untersagt, die im Rahmen eines Tausches erhaltenen personenbezogenen Daten anderer Mitglieder für andere Zwecke als für die Vertragsabwicklung zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam).(7) Unternehmer, die Medienprodukte zum Tausch anbieten, sind verpflichtet, Ihre Unternehmereigenschaft Gamema und den anderen Mitgliedern gegenüber anzugeben, die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und Ihrer Angebotsliste hinzuzufügen, ebenso wie eine Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht, sofern ein solches besteht.
§10 Sanktionen
(1) Gamema kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Vertragsbestimmungen verstößt:- Löschen von Angeboten- Verwarnung eines Mitgliedes- Ausschluss von der Gamema-Garantie- Sperrung eines Mitgliedes. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt Gamema die berechtigten Interessen des betroffenen Mitgliedes, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat. Ein Angebot kann Gamema löschen, wenn ein Verstoß gegen § 7 dieser Vertragsbestimmungen vorliegt. Dies hat gleichzeitig eine Verwarnung des entsprechenden Mitgliedes zur Folge. Andere Verstöße gegen diese Vertragsbestimmungen haben ebenfalls eine Verwarnung zur Folge. (2) Gamema kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der Gamema-Plattform ausschließen (Sperre), wenn es- falsche Kontaktdaten angibt, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse- sich durch Dritte anmelden lässt- sich nach der Zulassung als Mitglied erneut einen Antrag auf Mitgliedschaft stellt (Mehrfachanmeldung)- seine Mitgliedschaft überträgt- die Funktionsweise von Gamema gefährdet oder beeinträchtigt, andere Gamema-Mitglieder oder Gamema schädigt, insbesondere von Gamema angebotene Leistungen missbraucht,- ein anderer wichtiger Grund vorliegt (3) Wurde ein Mitglied gesperrt, darf es sich nicht erneut anmelden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einer gesperrten Mitgliedschaft besteht nicht.
§11 Abschluss von Tauschgeschäften
(1) Indem ein Mitglied ein Medienprodukt auf der Gamema-Plattform zum Tausch anbietet, gibt es ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Tauschvertrages über dieses Medienprodukt ab. Das Angebot richtet sich an alle anderen Mitglieder.(2) Ein Tauschangebot im Sinne von Absatz 1 kann von jedem Mitglied angenommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass dieses Mitglied über eine ausreichende Anzahl von "Credits" verfügt. Nimmt ein Mitglied ein Tauschangebot an, wird ihm die entsprechende Anzahl an "Credits", mit der das Medienprodukt bewertet ist, von seinem "Credits"-Punktekonto abgezogen und dem Anbieter im Sinne von Absatz 1 als Gegenleistung für das Medienprodukt gutgeschrieben.(3) Nach Abschluss eines Tauschvorganges ist der Anbieter des eingetauschten Medienproduktes verpflichtet, die Versandadresse über die Gamema-Website zu ermitteln. Er hat das Medienprodukt seinem Vertragspartner auf eigene Kosten zu übersenden und darf weder für den Versand des Medienproduktes noch für das Produkt selbst zusätzliche Leistungen verlangen. Ferner ist es untersagt, den Versand des Produktes von Auflagen abhängig zu machen oder an Bedingungen zu knüpfen.
§12 Unterrichtung
Gamema ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsvertrags ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
§13 Freistellung
Das Mitglied verpflichtet sich, Gamema auf erstes Anfordern alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung der sich aus diesen Vertragsbedingungen für das Mitglied ergebenden Pflichten entstehen und darüber hinaus Gamema auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen anderer Mitglieder und sonstiger Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese auf Grund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch das Mitglied gegen Gamema geltend machen.
§14 Systemintegrität und Störung der Gamema-Website
(1) Das Mitglied verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Gamema-Website gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang es nicht berechtigt ist.(2) Die Inhalte der Gamema-Website dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert, vervielfältigt, verbreitet oder in sonstiger Weise genutzt werden. Das Layout der Gamema-Website und diese Vertragsbedingungen dürfen nicht vervielfältigt oder auf anderen Websites genutzt werden.
§15 Haftung
Die Haftung von Gamema gleich aus welchem Rechtsgrund, sei es aus vertraglicher Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung bestimmt sich abschließend nach den folgenden Regelungen: (1) Gamema haftet gegenüber Unternehmern für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Gamema bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. (2) Gamema haftet gegenüber Verbrauchern für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder der von Gamema zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Gamema für jedes schuldhafte Verhalten. Die Haftung bei Verletzung der vorgenannten Pflichten ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Gamema bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. (3) Für von Gamema nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt Gamema keine Haftung.(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten Dritter, derer sich Gamema zur Durchführung seiner Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag bedient.
§16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schriftform
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.(2) Sofern das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Sitz der Gamema. Gamema ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mitgliedes zu klagen.(3) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Nutzungsvertrages übermittelt werden, müssen entweder per E-Mail an support@gamema.de oder auf dem Postwege an die Gamema, Sebastian Müller, Veilchenweg 20, 17033 Neubrandenburg gesandt werden. Gamema behält sich vor, die vorgenannte E-Mail-Adresse zu ändern. Hierüber werden die Mitglieder schriftlich benachrichtigt. Ändert sich die postalische Anschrift wird Gamema das Mitglied ebenfalls informieren. Als postalische Anschrift sowie als E-Mail-Adresse eines Mitglieds gilt jeweils diejenigen, die das Mitglied Gamema gegenüber zuletzt angegeben hat.
§17 Änderung dieser Vertragsbestimmungen, Salvatorische Klausel
(1) Gamema behält sich vor, diese Vertragsbestimmungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Mitglied per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht das Mitglied der Geltung der neuen Vertragsbestimmungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Vertragsbestimmungen als angenommen. Gamema wird dem Mitglied in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
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